Gesprochene Sprachen
Anglais , Français , Allemand
Akzeptiert pro deo / Rechtsbeistand
Nein
Verifizierter Anwalt
Ja
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Akzeptiert pro deo / Rechtsbeistand
Nein
Verifizierter Anwalt
Ja
Frédérique Grégoire ist seit 1998 bei der Anwaltskammer von Nizza zugelassen.Sie besitzt ein DEA in Privatrecht und hat zudem einen Abschluss in Sprachwissenschaften.Sie übt eine gerichtliche Funktion als qualifizierte Fachkraft im Bereich Scheidungs- und Erbrecht gemäß Artikel 255 Absatz 9 des Bürgerlichen Gesetzbuchs aus.
Die Adresse der Anwältin Frédérique GREGOIRE ist:
Die Anwältin Frédérique GREGOIRE spricht
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